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Humor ist, wenn man trotzdem lacht



Wir Juristen sind ja ein ganz besonderes Völkchen. Zumindest sagt man uns  das nach. Ab und zu aber nehmen wir uns mehr oder wenig unfreiwillig selbst auf die Schippe.


Einige Beispiele aus Urteilen:

BG Feldkirch, U1577/76: Ein Konsument, der Kleinpackungen von Schmelzkäse kauft, kann trotz Abbildung eines angeschnittenen Käselaibs schon deshalb keinen gelochten Emmentaler in der Packung erwarten, weil darin nicht einmal die Löcher Platz hätten.

OLG Wien, 33 Ra 96/93: Das gegenseitige Bewerfen mit Essensresten beim gemeinsamen Mittagessen (...) stellt keinen Entlassungsgrund dar, wenn es der betrieblichen Übung entspricht.

OGH, 11 Os 114/85: Der Bankomat ist ein verschlossener Kasten, wobei ungeklärt ist, ob die Bankomatkarte einen Schlüssel darstellt.

UVS Steiermark, 30.6-164/92-3: Die aus dem Kofferraum herausragende Attrappe eines menschlichen Fußes ist als nicht ordnungsgemäß verwahrte Ladung einzustufen.

OGH, 8 Ob 620/90: Ein Raubüberfall auf einen LKW, der bei Rotlicht an einer Kreuzung stehenbleibt, ist in Neapel weder höhere Gewalt noch ein unvorhersehbares Ereignis.



Aus dem Gerichtssaal:

Richter: "Herr Verteidiger, Sie können sich kurz fassen, der Angeklagte hat die Tat bereits gestanden."
Anwalt: "Glauben Sie etwa ihm mehr als mir?"

"Pflegt Ihr Freund Selbstgespräche zu führen, wenn er allein ist?"
Das kann sicher jeder problemlos bestätigen, gell?


Die wichtigste Zeugin kann zur Gerichtsverhandlung nicht erscheinen, weil sie hochschwanger ist. Der Richter vertagt die Sitzung und verfügt nach zwei Monaten: Die Zeugin hat entbunden. Sie kann jetzt wieder neu geladen werden.


Kennt noch wer den alten Satz: "Der Gesetzgeber soll denken wie ein Philosoph und reden wie ein Bauer?"
Heute ist es ja meist umgekehrt, wie auch der VfGH meinte:

"Kann nur mit subtiler Sachkenntnis, außerordentlichen methodischen Fähigkeiten und einer gewissen Lust zum Lösen von Denksportaufgaben überhaupt verstanden werden, welche Anordnungen in einer Verordnung getroffen werden sollen, so ist sie als verfassungswidrig aufzuheben."


Ein paar Tage vor der Verhandlung kommt der Mandant zum Rechtsanwalt: "Was meinen Sie, sollte ich nicht am Tag vor der Verhandlung dem Richter einen großen Geschenkkorb mit meiner Visitenkarte schicken?"
Der Anwalt erwidert: "Sind Sie verrückt? Wir würden den Fall sofort wegen Bestechung verlieren!"
Der Mandant gewinnt schließlich den Prozess.
Am Tag nach dem Prozess: "Herr Anwalt, ich muß Ihnen gestehen, ich habe Ihren Rat nicht befolgt und den Korb doch geschickt."
Anwalt: "Das darf doch nicht wahr sein! Unser ehrenwerter Richter ist bestechlich?" (Für den Anwalt bricht scheinbar eine Welt zusammen)
Darauf der Klient: "Naja, man muß dazusagen: Ich hab' die Visitenkarte von meinem Gegner dazugelegt."